Multiplikatorenprogramm

Partnerprogramm-Bedingungen (PPB) — matchNetz

Diese Bedingungen regeln ausschließlich das Empfehlungs- und Multiplikatoren­programm von matchNetz („Partnerprogramm" im rechtlichen Sinn). Sie ergänzen die AGB und stehen ihnen im Rang gleich. Bei Widersprüchen zu Provisions- und Vergütungsfragen gehen diese Bedingungen den AGB vor.

Nicht zu verwechseln mit dem Vertriebspartner-Programm: Diese Seite regelt das Multiplikatorenprogramm für bestehende Kunden mit Boost-Code (25 % wiederkehrend auf Ebene 1 und 2). Wer hauptsächlich vertrieblich arbeitet, nutzt stattdessen das Vertriebspartner-Programm mit tarifunabhängiger Festprovision (140 € L1 / 40 € L2 pro Monat und aktivem Kunden) nach der Provisionsvereinbarung. Beide Modelle sind getrennt; für denselben geworbenen Kunden gilt jeweils nur eines.
Zugang nur für Multiplikatoren: Cash-Provisionen nach diesen PPB stehen ausschließlich Betrieben zu, die einen gültigen Boost-Code eingelöst haben. Ohne Boost-Code gelten für alle Kunden die Gratis-Slot-Belohnungen nach AGB § 10 — dafür ist keine gesonderte Zustimmung nötig.
Du bist Agentur oder Berater? Für die inhaltliche Empfehlungs­argumentation (warum der 39-€-Gastplatz für KMU-Kunden ohne Widget-Einbindung ein sauberes Produkt ist) siehe die eigene Seite Für Agenturen. Diese PPB regeln die vertraglichen Bedingungen.
Hinweis: Diese Fassung ist ein Entwurf des Anbieters. Vor Live-Gang wird sie anwaltlich final geprüft. Bindend zwischen Anbieter und Partner ist ausschließlich die jeweils bei Vertragsschluss akzeptierte Fassung dieser Bedingungen.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Adressatenkreis

Vertragspartner ist der im Impressum genannte Anbieter (nachfolgend „Anbieter"). Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Selbstständige, Betriebe, juristische Personen, Vereine). Ein Angebot an Verbraucher ist nicht beabsichtigt.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

  • aktiver, zahlender matchNetz-Account des Partners;
  • Zustimmung zu diesen Bedingungen bei Registrierung oder bei späterer Aktivierung;
  • keine Mehrfach- oder Strohmann-Konten;
  • keine unlauteren Werbemethoden (insbesondere kein Cookie-Stuffing, keine unaufgeforderten Werbe-E-Mails im Sinne § 7 UWG, keine bezahlte SEA-Werbung auf geschützte Marken­begriffe des Anbieters).

§ 3 Provisionsmodell (Regulärsätze)

Für jeden vom Partner unmittelbar geworbenen zahlenden Kunden („Ebene 1") erhält der Partner 25 % wiederkehrende Provision auf den vom Kunden tatsächlich an den Anbieter gezahlten Netto-Beitrag. Für Kunden, die wiederum von einem Ebene-1-Kunden des Partners geworben wurden („Ebene 2" / Kaskade), erhält der Partner ebenfalls 25 % wiederkehrende Provision auf den Netto-Beitrag dieses Ebene-2-Kunden.

Provision entsteht nur auf tatsächlich vereinnahmte Beträge. Keine Provision entsteht auf Storno, Rückbuchung, Rückerstattung, Chargeback, Kulanz­gutschriften oder auf Umsätze aus Zeiträumen, in denen der geworbene Kunde nicht zahlender Kunde war (z. B. Testphasen, Gratis-Zeiträume, Beitrags­stundungen).

Es gibt keine weiteren Ebenen (kein L3+) und keinen Anspruch auf einmalige Kopfprämien, Rangboni oder Umsatz­stufen.

§ 4 Boost-Code-Gutschein (befristete L2-Verdopplung)

Ein „Boost-Code-Gutschein" ist ein einlösbarer Code, der ausschließlich die Ebene-2-Provision (Kaskade) des Werbenden für Empfehlungen des Boost-Code-Empfängers auf 50 % verdoppelt, und zwar für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Registrierung des Empfängers. Danach gilt automatisch wieder der Regulärsatz nach § 3. Die Ebene-1-Provision (25 %) bleibt vom Boost unberührt.

Zweck der Regelung ist ein Anreiz, gezielt weitere Multiplikatoren (statt ausschließlich Endkunden) zu gewinnen und dadurch das Wachstum des Netzes zu beschleunigen.

  • Einlösung nur bei Neuregistrierung des Empfängers.
  • Einlösefrist: 14 Tage ab Ausstellung.
  • Ein Boost-Code pro Account; nicht kumulierbar mit anderen Boosts oder Rabatten.
  • Nicht auszahlbar, nicht in Bargeld ablösbar, nicht übertragbar.
  • Boost-Codes werden vom Anbieter und von hierfür freigeschalteten aktiven Netzwerk­partnern nach eigenem Ermessen an geeignete Multiplikatoren vergeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung oder Freischaltung als vergebende Stelle.
  • Der Anbieter kann Boost-Codes bei Verstoß gegen § 2 oder § 8 entwerten. Bereits entstandene, unverfallene Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Entstehung, Abrechnung, Auszahlung

Der Provisionsanspruch entsteht mit dem tatsächlichen Zahlungs­eingang des Beitrags des geworbenen Kunden beim Anbieter. Die Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend. Auszahlung erfolgt bargeldlos auf das vom Partner hinterlegte Konto, sobald der Guthaben­stand einen Mindest­betrag von 25 € netto übersteigt; darunter wird der Betrag fortgeschrieben.

Die Abrechnung erfolgt im Wege der Gutschrift nach § 14 Abs. 2 S. 2 UStG: Der Anbieter erstellt die Abrechnung für den Partner. Der Partner kann der Gutschrift innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widersprechen; in diesem Fall gilt die Gutschrift als nicht ausgestellt.

§ 6 Umsatz- und Einkommensteuer

Der Partner ist selbst für die zutreffende umsatz- und einkommen­steuerliche Behandlung seiner Provisions­einkünfte verantwortlich. Auszahlungsbeträge sind Nettobeträge und verstehen sich gegebenenfalls zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Partner hat den Anbieter über eine gültige USt-IdNr., über Kleinunternehmer­status (§ 19 UStG) und über Wechsel dieses Status unverzüglich zu informieren.

§ 7 Aktivitätsregeln, Viral-Slots, Wegfall von Ansprüchen

Provisions­ansprüche bestehen, solange der Partner selbst einen aktiven, zahlenden matchNetz-Account unterhält und nicht wegen Verstoßes gegen § 2 oder § 8 gesperrt ist. Bei Kontosperre wegen Verstoßes erlöschen künftige Provisions­ansprüche; bereits entstandene, unbestrittene Ansprüche bleiben gemäß § 5 auszahlbar.

„Viral-Slots" (kostenlose Zusatz-Gast­plätze in Widgets) sind eine unverbindliche Zusatzleistung des Anbieters. Sie sind kein Provisions­ersatz, begründen keinen Rechts­anspruch und können vom Anbieter jederzeit für die Zukunft angepasst, eingeschränkt oder eingestellt werden. Die Anzahl verfügbarer Viral-Slots richtet sich nach der aktuell verfügbaren Netzwerk­kapazität. Bereits vergebene Viral-Slots laufen bis zu ihrem angezeigten Ablauf­datum weiter.

§ 8 Werberichtlinien

  • Keine irreführende Werbung, insbesondere keine konkreten Verdienst­versprechen.
  • Werden Beispielrechnungen oder Simulationen gezeigt, ist deutlich auf ihren unverbindlichen Charakter hinzuweisen.
  • Keine Verwendung geschützter Kennzeichen Dritter ohne Erlaubnis.
  • Keine E-Mail-, SMS- oder Messenger-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers (§ 7 UWG, Art. 6 DSGVO).
  • Keine Werbung in Umfeldern, die gegen geltendes Recht oder gegen die redaktionellen Werte von matchNetz verstoßen.

§ 9 Datenschutz beim Empfehlen

Personen­bezogene Daten geworbener Interessenten dürfen nur mit deren Einwilligung an den Anbieter übermittelt werden. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Laufzeit, Kündigung, Übergang

Die Teilnahme am Partnerprogramm ist an einen aktiven matchNetz- Account gekoppelt und kann vom Partner jederzeit in Textform gekündigt werden. Bereits entstandene, unbestrittene Provisions­­ ansprüche bleiben bis zu 12 Monate nach Beendigung abrechenbar und auszahlbar. Danach verfallen sie, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen per E-Mail an die hinterlegte Kontakt­adresse ändern. Widerspricht der Partner der Änderung innerhalb der Frist, endet die Teilnahme am Partner­programm mit Wirksamwerden der Änderung; bereits entstandene Ansprüche bleiben nach § 10 unberührt.

§ 12 Haftung, kein Verdienstversprechen

Sämtliche vom Anbieter veröffentlichten Simulationen, Beispielrechnungen und Prognosen zum Partnerprogramm sind unverbindliche Modell­rechnungen. Sie stellen weder eine Zusicherung noch ein Erfolgs­versprechen dar. Der Anbieter haftet nach den in § 7 der AGB genannten Grundsätzen. Für die vom Partner erzielten Provisions­einnahmen wird keine Haftung übernommen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichts­stand für Kaufleute ist der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Stand: 1.8.2026.