Partnerprogramm-Bedingungen (PPB) — matchNetz
Diese Bedingungen regeln ausschließlich das Empfehlungs- und Multiplikatorenprogramm von matchNetz („Partnerprogramm" im rechtlichen Sinn). Sie ergänzen die AGB und stehen ihnen im Rang gleich. Bei Widersprüchen zu Provisions- und Vergütungsfragen gehen diese Bedingungen den AGB vor.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Adressatenkreis
Vertragspartner ist der im Impressum genannte Anbieter (nachfolgend „Anbieter"). Diese Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Selbstständige, Betriebe, juristische Personen, Vereine). Ein Angebot an Verbraucher ist nicht beabsichtigt.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
- aktiver, zahlender matchNetz-Account des Partners;
- Zustimmung zu diesen Bedingungen bei Registrierung oder bei späterer Aktivierung;
- keine Mehrfach- oder Strohmann-Konten;
- keine unlauteren Werbemethoden (insbesondere kein Cookie-Stuffing, keine unaufgeforderten Werbe-E-Mails im Sinne § 7 UWG, keine bezahlte SEA-Werbung auf geschützte Markenbegriffe des Anbieters).
§ 3 Provisionsmodell (Regulärsätze)
Für jeden vom Partner unmittelbar geworbenen zahlenden Kunden („Ebene 1") erhält der Partner 25 % wiederkehrende Provision auf den vom Kunden tatsächlich an den Anbieter gezahlten Netto-Beitrag. Für Kunden, die wiederum von einem Ebene-1-Kunden des Partners geworben wurden („Ebene 2" / Kaskade), erhält der Partner ebenfalls 25 % wiederkehrende Provision auf den Netto-Beitrag dieses Ebene-2-Kunden.
Provision entsteht nur auf tatsächlich vereinnahmte Beträge. Keine Provision entsteht auf Storno, Rückbuchung, Rückerstattung, Chargeback, Kulanzgutschriften oder auf Umsätze aus Zeiträumen, in denen der geworbene Kunde nicht zahlender Kunde war (z. B. Testphasen, Gratis-Zeiträume, Beitragsstundungen).
Es gibt keine weiteren Ebenen (kein L3+) und keinen Anspruch auf einmalige Kopfprämien, Rangboni oder Umsatzstufen.
§ 4 Boost-Code-Gutschein (befristete L2-Verdopplung)
Ein „Boost-Code-Gutschein" ist ein einlösbarer Code, der ausschließlich die Ebene-2-Provision (Kaskade) des Werbenden für Empfehlungen des Boost-Code-Empfängers auf 50 % verdoppelt, und zwar für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Registrierung des Empfängers. Danach gilt automatisch wieder der Regulärsatz nach § 3. Die Ebene-1-Provision (25 %) bleibt vom Boost unberührt.
Zweck der Regelung ist ein Anreiz, gezielt weitere Multiplikatoren (statt ausschließlich Endkunden) zu gewinnen und dadurch das Wachstum des Netzes zu beschleunigen.
- Einlösung nur bei Neuregistrierung des Empfängers.
- Einlösefrist: 14 Tage ab Ausstellung.
- Ein Boost-Code pro Account; nicht kumulierbar mit anderen Boosts oder Rabatten.
- Nicht auszahlbar, nicht in Bargeld ablösbar, nicht übertragbar.
- Boost-Codes werden vom Anbieter und von hierfür freigeschalteten aktiven Netzwerkpartnern nach eigenem Ermessen an geeignete Multiplikatoren vergeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung oder Freischaltung als vergebende Stelle.
- Der Anbieter kann Boost-Codes bei Verstoß gegen § 2 oder § 8 entwerten. Bereits entstandene, unverfallene Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Entstehung, Abrechnung, Auszahlung
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem tatsächlichen Zahlungseingang des Beitrags des geworbenen Kunden beim Anbieter. Die Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend. Auszahlung erfolgt bargeldlos auf das vom Partner hinterlegte Konto, sobald der Guthabenstand einen Mindestbetrag von 25 € netto übersteigt; darunter wird der Betrag fortgeschrieben.
Die Abrechnung erfolgt im Wege der Gutschrift nach § 14 Abs. 2 S. 2 UStG: Der Anbieter erstellt die Abrechnung für den Partner. Der Partner kann der Gutschrift innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widersprechen; in diesem Fall gilt die Gutschrift als nicht ausgestellt.
§ 6 Umsatz- und Einkommensteuer
Der Partner ist selbst für die zutreffende umsatz- und einkommensteuerliche Behandlung seiner Provisionseinkünfte verantwortlich. Auszahlungsbeträge sind Nettobeträge und verstehen sich gegebenenfalls zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Partner hat den Anbieter über eine gültige USt-IdNr., über Kleinunternehmerstatus (§ 19 UStG) und über Wechsel dieses Status unverzüglich zu informieren.
§ 7 Aktivitätsregeln, Viral-Slots, Wegfall von Ansprüchen
Provisionsansprüche bestehen, solange der Partner selbst einen aktiven, zahlenden matchNetz-Account unterhält und nicht wegen Verstoßes gegen § 2 oder § 8 gesperrt ist. Bei Kontosperre wegen Verstoßes erlöschen künftige Provisionsansprüche; bereits entstandene, unbestrittene Ansprüche bleiben gemäß § 5 auszahlbar.
„Viral-Slots" (kostenlose Zusatz-Gastplätze in Widgets) sind eine unverbindliche Zusatzleistung des Anbieters. Sie sind kein Provisionsersatz, begründen keinen Rechtsanspruch und können vom Anbieter jederzeit für die Zukunft angepasst, eingeschränkt oder eingestellt werden. Die Anzahl verfügbarer Viral-Slots richtet sich nach der aktuell verfügbaren Netzwerkkapazität. Bereits vergebene Viral-Slots laufen bis zu ihrem angezeigten Ablaufdatum weiter.
§ 8 Werberichtlinien
- Keine irreführende Werbung, insbesondere keine konkreten Verdienstversprechen.
- Werden Beispielrechnungen oder Simulationen gezeigt, ist deutlich auf ihren unverbindlichen Charakter hinzuweisen.
- Keine Verwendung geschützter Kennzeichen Dritter ohne Erlaubnis.
- Keine E-Mail-, SMS- oder Messenger-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers (§ 7 UWG, Art. 6 DSGVO).
- Keine Werbung in Umfeldern, die gegen geltendes Recht oder gegen die redaktionellen Werte von matchNetz verstoßen.
§ 9 Datenschutz beim Empfehlen
Personenbezogene Daten geworbener Interessenten dürfen nur mit deren Einwilligung an den Anbieter übermittelt werden. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Laufzeit, Kündigung, Übergang
Die Teilnahme am Partnerprogramm ist an einen aktiven matchNetz- Account gekoppelt und kann vom Partner jederzeit in Textform gekündigt werden. Bereits entstandene, unbestrittene Provisions ansprüche bleiben bis zu 12 Monate nach Beendigung abrechenbar und auszahlbar. Danach verfallen sie, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse ändern. Widerspricht der Partner der Änderung innerhalb der Frist, endet die Teilnahme am Partnerprogramm mit Wirksamwerden der Änderung; bereits entstandene Ansprüche bleiben nach § 10 unberührt.
§ 12 Haftung, kein Verdienstversprechen
Sämtliche vom Anbieter veröffentlichten Simulationen, Beispielrechnungen und Prognosen zum Partnerprogramm sind unverbindliche Modellrechnungen. Sie stellen weder eine Zusicherung noch ein Erfolgsversprechen dar. Der Anbieter haftet nach den in § 7 der AGB genannten Grundsätzen. Für die vom Partner erzielten Provisionseinnahmen wird keine Haftung übernommen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Stand: 1.8.2026.